Energieausweis-Pflicht

Energieausweis mit Geld Panorama

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis beruht auf die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Der eine richtet sich nach dem rechnerischen Bedarf (Bedarfsausweis) und der andere nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre (Verbrauchsausweis).

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss vorgelegt werden können, bei:

  • Vermietung
  • Verkauf
  • Neubau
  • Umfangreiche Sanierung oder Erweiterung

Ziel eines Energieausweises ist es den Eigentümern und potenziellen Käufern eine energetische Bewertung des Objektes zu liefern.

Inhalt eines Energieausweises

In einem Energieausweis stehen zuallererst allgemeine Informationen über das Objekt.

Was für ein Gebäudetyp, die Anschrift, Baujahr Gebäude und Wärmeerzeuger, die Nutzfläche, der Energieträger für Heizung und Warmwasser …

Ganz wichtig ist die Registrierungsnummer und das Gültigkeitsdatum des Energieausweises.

Des Weiteren findet man auf der zweiten Seite bei einem Bedarfsausweis rechnerische Werte über das Gebäude. Mit einer Skala von grün bis rot (A+ bis H) wird die Bewertung anschaulich dargestellt:

Endenergiebedarf:

Der Endenergiebedarf zeigt wie viel das Haus an Energie (in kWh pro m²) rechnerisch benötigt. Mit diesem Wert kann eine grobe Einschätzung der Nebenkosten durchgeführt werden.

Primärenergiebedarf:

Der Primärenergiebedarf zeigt hingegen den gesamten Energieaufwand, den das Gebäude benötigt, um die Energie vor Ort zu verbrauchen. Das heißt in diesem Wert ist der Transport der Energie (z.B. Beförderung vom Werk zum Gebäude) mit inbegriffen. Die Energie muss gewonnen, gespeichert, umgewandelt und transportiert werden.

Bei einem Gebäude, welches mit einer Ölheizung ausgestattet ist, sieht der Primärenergiebedarf viel schlechter aus als bei einem Gebäude, das den Energieerzeuger vor der Tür stehen hat wie bei einer Wärmepumpe.

Energieeffiziensklasse:

Die Energieeffiziensklasse sieht man öfters bei elektronischen Geräten.

Gebäude werden ebenfalls in Klassen bewertet.

Treibhausgasemission:

Dieser Wert gibt an, wie viel kg Kohlenstoffdioxid ein Haus jährlich an die Umwelt abgibt.

Hierbei spielt die energetische Qualität der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage und des Brennstoffes eine Rolle.

Energetische Qualität der Gebäudehülle:

Die Gebäudehülle ist bei einem Gebäude all das, was an die Außenluft und an unbeheizten Räumen angrenzt. Das sind Bauteile wie Fenster, Bodenplatte, Wände, Dach oder oberste Geschossdecke.

Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, umso niedriger der Wert (W/(m²K)).

Auf der nächsten Seite befindet sich die Skala für den Energieverbrauch.

Da drunter ist die Tabelle für die Verbrauchserfassung. Dort werden die Verbräuche der letzten 3 Jahre eingetragen.

Außerdem soll der Energieausweis die Möglichkeit geben, Empfehlungen für die Modernisierung des Gebäudes auszusprechen.

Die kostengünstigere Variante eines Energieausweises ist der Verbrauchsausweis. Dieser kann aber nicht immer für ein Gebäude erstellt werden.

Weiter Informationen finden Sie unter dem Punkt „Leistungen“.

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